08.09.2014 Branche
Ein Kommentar: Riester-Verträge sind in der Regel pfändbar
Banken und Versicherer behaupten in ihrer Werbung und den Schulungsunterlagen für ihre Berater und Vermittler, das in Riester-Verträgen angesparte Vermögen sei nicht pfändbar. Das Gegenteil ist richtig, wie ein Urteil des Amtsgericht München (siehe Foto) vom 12. Dezember 2011 (Az. 273 C 8790/11) belegt. Mehr
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