Meldet ein Unternehmen Insolvenz an, geraten häufig Vorstände und Geschäftsführer ins Visier der Insolvenzverwalter. Aktiv gegen eine Pleite ist aber nicht einmal jedes zweite Unternehmen geschützt, wie eine aktuelle Studie zu Managerhaftung zeigt.
57 Prozent der Geschäftsführer und Vorstände glauben, laut der Studie "Managerhaftung 2017" des Kölner D&O-Versicherers VOV GmbH, dass die meisten D&O-Schadensfälle auf Ansprüche von Insolvenzverwaltern zurückgehen. Das sind deutlich mehr als in den Vorjahren: 2015 sagten das in einer vergleichbaren Umfrage nur 51 Prozent der Manager. Vorstände und Geschäftsführer können für vielfältige Entscheidungen im Vorfeld einer Insolvenz zur Rechenschaft gezogen werden. Der Haftungsfall kann beispielsweise eintreten, wenn verantwortliche Manager noch Rechnungen bezahlen, obwohl das Unternehmen bereits insolvenzreif ist.
Topmanager grundsätzlich der Pflichtverletzung verdächtig
Andere Gründe für D&O-Haftungsfälle wurden seltener genannt, beispielsweise dienstvertragliche Auseinandersetzungen (44 Prozent), Unternehmensschaden durch Kalkulationsfehler (33 Prozent), Nichtbeachtung von Compliance-Vorschriften (28 Prozent) oder Ansprüche im Zusammenhang mit Übernahmen und Fusionen (26 Prozent).
"Im Laufe der letzten Jahre ist es zur Gewohnheit geworden, bei Insolvenzen grundsätzlich eine Pflichtverletzung der Manager und damit ihre persönliche Haftung anzunehmen", sagt der Geschäftsführer der VOV GmbH, Diederik Sutorius. "Unternehmen müssen sich auch darauf einstellen, dass Haftungsansprüche von Gläubigern gegen das Top-Management immer häufiger juristisch durchgesetzt werden. Gegebenenfalls auch die Haftung der Manager mit ihrem Privatvermögen“, so der Geschäftsführer weiter.
Viele Unternehmen haben keinen Plan X
Wegen der sehr hohen Forderungssummen und weil in Deutschland einfache Fahrlässigkeit als Verschuldensmaßstab ausreiche, stelle das Insolvenzrisiko mittlerweile ein fast systemisches Risiko dar.
Dennoch haben der Studie zufolge viele Unternehmen bisher keine Vorkehrungen zur Insolvenzvermeidung getroffen. Ein Notfallplan existiert in 44 Prozent, ein Frühwarnsystem in 31 Prozent der Unternehmen. 26 Prozent der Befragten vertrauen darauf, dass sie rechtzeitig von ihrem Steuerberater gewarnt werden. Fast genauso viele Manager (24 Prozent) sind sicher, dass ihre Bank sie nicht fallen lassen würde.
Die Studie
Für die Studie wurden 200 Geschäftsführer deutscher nicht-inhabergeführter Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mindestens 50 Millionen Euro befragt. Die Umfrage fand von November bis Dezember 2016 statt.
Quelle: VOV GmbH
57 Prozent der Geschäftsführer und Vorstände glauben, laut der Studie "Managerhaftung 2017" des Kölner D&O-Versicherers VOV GmbH, dass die meisten D&O-Schadensfälle auf Ansprüche von Insolvenzverwaltern zurückgehen. Das sind deutlich mehr als in den Vorjahren: 2015 sagten das in einer vergleichbaren Umfrage nur 51 Prozent der Manager. Vorstände und Geschäftsführer können für vielfältige Entscheidungen im Vorfeld einer Insolvenz zur Rechenschaft gezogen werden. Der Haftungsfall kann beispielsweise eintreten, wenn verantwortliche Manager noch Rechnungen bezahlen, obwohl das Unternehmen bereits insolvenzreif ist.
Topmanager grundsätzlich der Pflichtverletzung verdächtig
Andere Gründe für D&O-Haftungsfälle wurden seltener genannt, beispielsweise dienstvertragliche Auseinandersetzungen (44 Prozent), Unternehmensschaden durch Kalkulationsfehler (33 Prozent), Nichtbeachtung von Compliance-Vorschriften (28 Prozent) oder Ansprüche im Zusammenhang mit Übernahmen und Fusionen (26 Prozent).
"Im Laufe der letzten Jahre ist es zur Gewohnheit geworden, bei Insolvenzen grundsätzlich eine Pflichtverletzung der Manager und damit ihre persönliche Haftung anzunehmen", sagt der Geschäftsführer der VOV GmbH, Diederik Sutorius. "Unternehmen müssen sich auch darauf einstellen, dass Haftungsansprüche von Gläubigern gegen das Top-Management immer häufiger juristisch durchgesetzt werden. Gegebenenfalls auch die Haftung der Manager mit ihrem Privatvermögen“, so der Geschäftsführer weiter.
Viele Unternehmen haben keinen Plan X
Wegen der sehr hohen Forderungssummen und weil in Deutschland einfache Fahrlässigkeit als Verschuldensmaßstab ausreiche, stelle das Insolvenzrisiko mittlerweile ein fast systemisches Risiko dar.
Dennoch haben der Studie zufolge viele Unternehmen bisher keine Vorkehrungen zur Insolvenzvermeidung getroffen. Ein Notfallplan existiert in 44 Prozent, ein Frühwarnsystem in 31 Prozent der Unternehmen. 26 Prozent der Befragten vertrauen darauf, dass sie rechtzeitig von ihrem Steuerberater gewarnt werden. Fast genauso viele Manager (24 Prozent) sind sicher, dass ihre Bank sie nicht fallen lassen würde.
Die Studie
Für die Studie wurden 200 Geschäftsführer deutscher nicht-inhabergeführter Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mindestens 50 Millionen Euro befragt. Die Umfrage fand von November bis Dezember 2016 statt.
Quelle: VOV GmbH
Autor(en): versicherungsmagazin.de