Betriebliche Altersversorgung belastet viele Unternehmen und Branchen

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Die dauerhafte Niedrigzinsphase beeinflusst zunehmend auch die betriebliche Altersversorgung (bAV). Eine Konjunkturumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), der mehr als 9.000 Unternehmensantworten zugrunde liegen, zeigt, wie heikel das Thema für die Zukunftsfähigkeit vieler Firmen ist.

Um Pensionsleistungen in Zukunft finanzieren zu können, müssen Betriebe einen Vermögensbestand aufbauen, um die Belastung über die Jahre aufzuteilen. Jedes dritte Unternehmen in Deutschland bildet Pensionsrückstellungen für seine Angestellten und leidet darunter, dass diese kaum Rendite erwirtschaften.Dadurch ist eine Aufstockung durch Geld aus dem Kerngeschäft ein Muss. Insgesamt reduziert jeder zehnte Betrieb aufgrund dieser Kostensteigerung seine Investitionspläne.

Nicht nur Großunternehmen sind betroffen
Bei Großunternehmen und dem größeren Mittelstand sind bAV-Leistungen besonders verbreitet: 71 Prozent der befragten Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten müssen ihre Vorsorge erhöhen, ebenso wie 58 Prozent der Unternehmen mit 200 bis 1.000 Mitarbeitern. Aber auch bei kleineren Unternehmensgrößen mit 20 bis 200
Angestellten muss immer noch praktisch jedes dritte Haus (31 Prozent) mehr Kapital für seine Rückstellungen in die Hand nehmen – der Anteil ist hier genauso hoch wie in der Gesamtwirtschaft. Und selbst bei kleinen und
Kleinstunternehmen, die weniger als 20 Beschäftigte haben, ist immer noch jedes fünfte Unternehmen betroffen.

Steuern erschüttern Gewinne
Zusätzlich erhöhen sich die steuerlichen Kosten, da der steuerliche Rechnungszins auf sechs Prozent festgelegt ist, jedoch die aufgestockten Rückstellungen nicht berücksichtigt, sondern als Gewinn verrechnet werden. Dies
verstößt nach Ansicht des DIHK gegen das Netto-Prinzip des deutschen Steuerrechts, welches besagt, dass der Steuerpflichtige Aufwendungen, die er zur Erzielung von Einnahmen aufwendet, von diesen abziehen darf. Denn nur das verbleibende Nettoeinkommen sei als Gewinn zu verstehen. Auf eine kleine Anfrage der Grünen erwiderte die Bundesregierung, dass man die Auswirkungen auf die Unternehmen prüfe. Mögliche Änderungen für den Jahresabschluss seien denkbar. 82 Prozent aller Branchen investieren wegen zu hoher Steuerbelastungen weniger.

Notfallplan bei Insolvenz
Laut dem Bundesministerium der Finanzen sind lediglich zum Bilanzstichtag festgeschriebene Pensionsleistungen zugelassen, die eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen enthalten (§ 6a Absatz 1 Nummer 3 EStG). Sollte es zur Insolvenz kommen, springt der Pensions-Sicherungs-Verein ein. Er wurde gegründet, um die betriebliche Altersversorgung im Falle einer Insolvenz abzusichern.

Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Bundesministerium der Finanzen

Bildquelle: © Argonavt / iStock

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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