Über 50.000 betroffene Anleger, rund 3,5 Milliarden Euro Volumen: Die Pleite des Container- Finanzierers P&R sprengt alle bekannten Dimensionen. Betroffen ist neben Banken ein Großteil der freien Vermittler. Denn Investments in P&R gehörten vielerorts zum Standard. Entsprechend groß ist die Aufregung in der Branche. Sehr viele Vertriebe müssen fürchten, in den Fokus von Schadenersatzbegehren der Kunden zu geraten. Grundsätzlich gilt: Schadenersatzklagen gegen einen Anbieter sind in der Regel hochkomplex und nur schwer durchsetzbar.
Es ist deshalb vielfach aussichtsreicher, gegen einzelne Dienstleister vorzugehen. Nach einer Pleite richten sich ohnehin alle Schadenersatzforderungen gegen den Vertrieb. Im Fall von P&R formieren sich immer mehr Anlegerkanzleien und ermuntern Anleger, Schadenersatzklagen gegen ihre persönlichen Vermittler oder Berater einzureichen. Sie mutmaßen, Vermittler hätten die P&RAnleger nicht hinreichend über Risiken aufgeklärt und ein viel zu spekulatives Produkt verkauft.
Beratungsdokumentation ist die Grundlage
Die Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren zunehmend verschärft. Die Richter entscheiden zugunsten der Anleger, wenn Anlagenvermittler vermeidbare Fehler machen. Von Dienstleistern wird eine umfangreiche Prüfung und Aufklärung verlangt. Das A und O ist überdies eine aussagekräftige Beratungsdokumentation.
Investments in P&R haben über 40 Jahre lang reibungslos funktioniert und galten dadurch weithin als „sicher“. Genau dies war unter Umständen trügerisch.
Einige Vermittler haben aus der langen Erfolgsgeschichte eine Performance- Garantie für die Zukunft abgeleitet. Sie haben die Risikoaufklärung möglicherweise etwas schleifen lassen…
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Autor(en): Alexander Pfisterer-Junkert