08.02.2011 Branche
Telefonakquise: Anrufer ist beweispflichtig
Neukunden am Telefon gewinnen, will jeder Vermittler - doch der Datenschutz lässt das nicht immer zu. Wie Rechtsanwalt Ralf Funke von der Hamburger Kanzlei Michaelis bei einer Fachtagung in Hamburg erläuterte, muss ein Anrufer beweisen können, dass er die Einwilligung und damit die vorherige Zustimmung des Verbrauchers zum Anruf hat. Sonst verstößt er gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Mehr
https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/branche/telefonakquise-anrufer-ist-beweispflichtig-1885725.html