Das neue Jahr beschert Rentnern eine Nullrunde. Dabei haben die rund 20 Millionen Senioren noch Glück: Ohne die umstrittene Rentengarantie, von der alten Bundesregierung kurz vor der Wahl noch ins Gesetz geschrieben, hätte es 2010 eine Minusrunde gegeben.
Der Grund: Die Löhne der Arbeitnehmer sind 2009 voraussichtlich um rund 0,4 Prozent gesunken. Endgültige Zahlen liegen erst Ende März vor. Sollte sich die Zahl bestätigen, wird die Rentengarantie die Rentenkasse 2010 mit rund einer halben Milliarde Euro belasten. Vorerst drohen dennoch keine Beitragserhöhungen, da die gesetzliche Rentenversicherung über ein Finanzpolster von zirka 16 Milliarden Euro verfügt.
Bundesregierung hatte keine Lohnsenkungen erwartet
Die gesetzliche Rentengarantie bedeutet, dass die Rente nicht mehr sinken darf, auch wenn die Arbeitnehmereinkommen kräftig schrumpfen. Festgeschrieben ist dies im 3. SGB-IV-Änderungsgesetz, das in weiten Teilen bereits in Kraft getreten ist. Die alte Bundesregierung hatte für 2010 und die Folgejahre keine Lohnsenkungen erwartet und die Rentengarantie als „eine reine Vorsichtsmaßnahme“ bezeichnet. Sie schlägt sich auf Dauer mit den Tücken der Umlagefinanzierung, die die Rentenversicherung seit 1957 prägt. Durch zusätzliche Verschuldung auch im Jahr 2010 ist es vorübergehend gelungen, den Beitragssatz kurzfristig auf 19,9 Prozent zu halten. Dennoch bringt dies perspektivisch allenfalls 43 Prozent des früheren Einkommens vor Steuern.
Wissenschaftler des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin, haben erstmals eine erweiterte Vermögensmessung vorgenommen, die zeigt: Mehr als ein Viertel der Bevölkerung besitzt gar keine Geldvermögen, Immobilien und Betriebsvermögen oder ist sogar verschuldet. Allerdings erwerben praktisch alle Erwachsenen Ansprüche an diverse Alterssicherungssysteme. Im Durchschnitt hat jeder Erwachsene 67.000 Euro Renten- und Pensionsanwartschaften. Zusammen mit dem individuellen Geld- und Sachvermögen von durchschnittlich 88.000 Euro ergibt sich dadurch ein erweitertes Gesamtvermögen von im Schnitt mehr als 150.000 Euro pro Person. Doch gerade am unteren Ende der Einkommens- und Vermögensskala sei die private Vorsorge besonders schwach ausgeprägt. Geringverdiener dürften künftig bei der Vermögensbildung also noch stärker zurückfallen als heute.
Versorgungsniveau der Pensionäre ist deutlich höher
Die Gesamtschau der Vermögenssituation erlaubt auch einen Vergleich nach beruflicher bzw. sozialer Stellung: Überdurchschnittlich gut schneiden Beamte und Pensionäre ab. „Ihnen kommt zugute, dass sie keine eigenen Beiträge für die Altersvorsorge leisten müssen. Sie unterliegen auch keinem Arbeitslosigkeitsrisiko und haben deshalb im Allgemeinen ununterbrochene Erwerbsverläufe“, betont der DIW-Forscher Joachim Frick. Außerdem ist das allgemeine Versorgungsniveau bei Pensionären deutlich höher als bei abhängig Beschäftigten in der GRV. So weisen Pensionäre im Durchschnitt ein erweitertes Nettovermögen (inklusive Pensionsanwartschaften) in Höhe von mehr als 500.000 Euro auf und damit mehr als Selbstständige mit einem Betrieb von bis zu neun Mitarbeitern. Bezieher einer Gesetzlichen Rente erreichen dagegen nicht einmal die Hälfte dieses Wertes. „Die Beitragsfreiheit zur Alterssicherung von Beamten während der Erwerbszeit und das überdurchschnittliche Versorgungsniveau im Pensionsalter sind zumindest diskussionsbedürftig“, so die Bewertung des DIW.
Bildquelle: © Mike Frajese_
Der Grund: Die Löhne der Arbeitnehmer sind 2009 voraussichtlich um rund 0,4 Prozent gesunken. Endgültige Zahlen liegen erst Ende März vor. Sollte sich die Zahl bestätigen, wird die Rentengarantie die Rentenkasse 2010 mit rund einer halben Milliarde Euro belasten. Vorerst drohen dennoch keine Beitragserhöhungen, da die gesetzliche Rentenversicherung über ein Finanzpolster von zirka 16 Milliarden Euro verfügt.
Bundesregierung hatte keine Lohnsenkungen erwartet
Die gesetzliche Rentengarantie bedeutet, dass die Rente nicht mehr sinken darf, auch wenn die Arbeitnehmereinkommen kräftig schrumpfen. Festgeschrieben ist dies im 3. SGB-IV-Änderungsgesetz, das in weiten Teilen bereits in Kraft getreten ist. Die alte Bundesregierung hatte für 2010 und die Folgejahre keine Lohnsenkungen erwartet und die Rentengarantie als „eine reine Vorsichtsmaßnahme“ bezeichnet. Sie schlägt sich auf Dauer mit den Tücken der Umlagefinanzierung, die die Rentenversicherung seit 1957 prägt. Durch zusätzliche Verschuldung auch im Jahr 2010 ist es vorübergehend gelungen, den Beitragssatz kurzfristig auf 19,9 Prozent zu halten. Dennoch bringt dies perspektivisch allenfalls 43 Prozent des früheren Einkommens vor Steuern.
Wissenschaftler des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin, haben erstmals eine erweiterte Vermögensmessung vorgenommen, die zeigt: Mehr als ein Viertel der Bevölkerung besitzt gar keine Geldvermögen, Immobilien und Betriebsvermögen oder ist sogar verschuldet. Allerdings erwerben praktisch alle Erwachsenen Ansprüche an diverse Alterssicherungssysteme. Im Durchschnitt hat jeder Erwachsene 67.000 Euro Renten- und Pensionsanwartschaften. Zusammen mit dem individuellen Geld- und Sachvermögen von durchschnittlich 88.000 Euro ergibt sich dadurch ein erweitertes Gesamtvermögen von im Schnitt mehr als 150.000 Euro pro Person. Doch gerade am unteren Ende der Einkommens- und Vermögensskala sei die private Vorsorge besonders schwach ausgeprägt. Geringverdiener dürften künftig bei der Vermögensbildung also noch stärker zurückfallen als heute.
Versorgungsniveau der Pensionäre ist deutlich höher
Die Gesamtschau der Vermögenssituation erlaubt auch einen Vergleich nach beruflicher bzw. sozialer Stellung: Überdurchschnittlich gut schneiden Beamte und Pensionäre ab. „Ihnen kommt zugute, dass sie keine eigenen Beiträge für die Altersvorsorge leisten müssen. Sie unterliegen auch keinem Arbeitslosigkeitsrisiko und haben deshalb im Allgemeinen ununterbrochene Erwerbsverläufe“, betont der DIW-Forscher Joachim Frick. Außerdem ist das allgemeine Versorgungsniveau bei Pensionären deutlich höher als bei abhängig Beschäftigten in der GRV. So weisen Pensionäre im Durchschnitt ein erweitertes Nettovermögen (inklusive Pensionsanwartschaften) in Höhe von mehr als 500.000 Euro auf und damit mehr als Selbstständige mit einem Betrieb von bis zu neun Mitarbeitern. Bezieher einer Gesetzlichen Rente erreichen dagegen nicht einmal die Hälfte dieses Wertes. „Die Beitragsfreiheit zur Alterssicherung von Beamten während der Erwerbszeit und das überdurchschnittliche Versorgungsniveau im Pensionsalter sind zumindest diskussionsbedürftig“, so die Bewertung des DIW.
Bildquelle: © Mike Frajese_
Autor(en): Detlef Pohl, Versicherungsmagazin.de