13.09.2021 Recht
Keine Einbruchspuren, kein Geld
Die Hausratversicherung leistet normalerweise bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Bedingung: Nachweisbare eindeutige Einbruchspuren. Gelingt das nicht, besteht kein Leistungsanspruch. Das Oberlandesgericht Dresden hat dieses Urteil gefällt. Mehr
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