18.05.2011 Branche
Neues Urteil des LSG Hessen: Sozialversicherungspflicht bei Direktversicherung
Viele Arbeitnehmer mit ehemals pauschalversteuerten Direktversicherungen (DVs) ärgern sich, dass nachträglich auf die Auszahlung ihrer zusätzlichen Altersversorgung Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Der Gesetzgeber hat ihnen dadurch eine Kürzung ihrer Lebensversicherungsleistung um rund 16 Prozent verordnet. Das Landessozialgericht (LSG) Hessen zeigt nun, wie dies anlässlich des Ausscheidens beim Arbeitgeber vermieden werden kann. (Urteil vom 18.11.2010, Az.: L 1 KR 76/10).
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