13.04.2021 Recht
Krankenversicherung: AU–Prüfung des bisherigen Berufs
Weil er am Arbeitsplatz Mobbing erlebte, wurde der Versicherungsnehmer arbeitsunfähig. Der Versicherer prüfte die Arbeitsunfähigkeit und entschied, dass der Versicherungsnehmer nicht mehr arbeitsunfähig sei, da seine Arbeitsplatzsituation sich gebessert habe. Mehr
https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/recht/krankenversicherung-au-pruefung-des-bisherigen-berufs-2876505.html