Was ist eine Einbauküche?

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Handelsüblich bestellte und geplante Küchen in Möbelhäusern sind nach rechtlicher Definition in der Regel keine "Einbauküchen", da sie ohne größeren Aufwand aus dem Gebäude entfernt werden können.

Im vorliegenden Fall wurde die Küche jedoch bei Neubau vor Anbringung eines Fliesenspiegels exakt auf die Räume geplant und auch im Angebot des Herstellers als „Einbauküche“ deklariert. Weiterhin wurde diese Küche während der gesamten Zeit der Voreigentümer ständig gebraucht und nach Eigentumsübergang fortlaufend mitvermietet.

Nach Ansicht des Amtsgerichts (AG) Köln ist die Definition der Einbauküche in vorliegendem Fall eindeutig gegeben.

Die Klage des Versicherungsnehmers hatte vor dem AG Erfolg, der Versicherer musste leisten.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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