06.02.2004
Neuer Ergänzungstarif für Zuzahlungen
Denn erstattet werden gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen für Praxisgebühr, Arzneimittel, Hilfsmittel mit Ausnahme von Sehhilfen, stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Anschlussheilbehandlung, Vorsorgekur, Rehabilitationsmaßnahmen, Mutter-Kind-Kur) und für medizinisch notwendige ärztlich verordnete, jedoch nicht GKV-erstattungsfähige Arzneimittel. Die Leistungen des Tarifs GES sind auf 400 Euro pro Versicherungsjahr begrenzt.
Quelle: Victoria Versicherungs-Gesellschaften Mehr