Besserverdiener bis 55 bald in der PKV salonfähig?

Die Private Krankenversicherung (PKV) hat endlich begonnen, etwas für das Überleben der Vollversicherung zu tun. Sie dürfe nicht zwischen zwei untauglichen Instrumenten – Kopfpauschale oder Bürgerversicherung – zerrieben werden. "Beides liefert keine Antwort auf die großen demografischen Herausforderungen", kritisierte Verbandsvorsitzender Reinhold Schulte bei der Vorstellung eigener Ideen letzte Woche in Berlin.

Kern der neuen Ideen ist ein Konzept, das den Systemwettbewerb zwischen PKV und GKV intensiviert und das den Wechsel zwischen den PKV-Unternehmen erleichtert. Ziel müsse eine "nachhaltige, generationengerechte Finanzierung" sein. Dazu will sich die Branche spürbar öffnen: Jeder freiwillig GKV-Versicherte soll künftig bis zum 55. Lebensjahr jederzeit ohne Risikoprüfung und mit Annahmezwang in einen Basisschutz der PKV wechseln können, der dem GKV-Schutz entspricht. Vorerkrankungen führen weder zum Versicherungsausschluss noch zu Risikozuschlägen. Dies soll entsprechend auch für die private Pflegepflicht- und die Krankentagegeldversicherung gelten.

Der Basistarif soll auf dem Hausarzt-Prinzip basieren und einen umfassenden privaten Versicherungsschutz bieten: Er werde mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, demographiefest und generationengerecht. Innerhalb der ersten sechs Monate der freiwilligen GKV-Versicherung sei sogar ein Wechsel in einen höherwertigen PKV-Vertrag in der PKV mit maximal 30 Prozent Risikozuschlag möglich. Auch hier bestehe Annahmezwang. Zum Ausgleich großer Risiken wollen die Versicherer einen Pool bilden.

Keine Nachteile mehr bei Wechsel innerhalb der PKV

Außerdem soll zukünftig jeder neue PKV-Versicherte zwischen den Unternehmen ohne Nachteile wechseln können. Es soll beim Wechsel künftig ermöglicht werden, das aufgrund des ursprünglichen Eintrittsalters erworbene Recht zu behalten (gilt nicht für den Bestand). Eine erneute Gesundheitsprüfung finde nicht statt. Diese neu zu schaffenden Rechte gelten für das PKV-Basisprodukt.

"Voraussetzung für die Umsetzung dieses Konzepts ist eine stabile Zukunftsperspektive der PKV in der Vollversicherung" sagte Schulte. Das Konzept setzt entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen voraus und könne frühestens zum 1. Januar 2006 umgesetzt werden.

Zugleich kritisierte Schulte die aktuellen massiven Eingriffe der Politik, die bereits jetzt zu Einbußen führten, obwohl die PKV als einziger Zweig konsequent auf die zukunftsträchtige Kapitaldeckung setzt. So habe das Beitragssatz-Sicherungsgesetz den Zugang zur PKV rund 750.000 Arbeitnehmern versperrt. Unterm Strich wechselten 2003 erstmals 186.800 Menschen in die private Krankenvollversicherung. Das sind 26.800 weniger als 2002. Ende 2003 waren in Deutschland 8,11 Millionen Menschen voll privat krankenversichert (2002: 7,93 Millionen).

Für die private Pflegeversicherung hatten sich bis Ende 2003 knapp neun Millionen Menschen entschieden (2002: 8,827 Millionen). Starken Zuwachs gab es durch die Leistungseinschnitte der gesetzlichen Kassen bei den privaten Zusatzversicherungen. Insgesamt besitzen 7,9 Millionen Menschen solche Policen (2002: 7,7 Millionen), darunter 4,7 Millionen Policen für Wahlleistungen im Krankenhaus, 5,1 Millionen ambulante Zusatzpolicen und 26,6 Millionen Auslandsreise-Krankenversicherungen.

Die Beitragseinnahmen bei den Mitgliedsunternehmen des PKV-Verbandes stiegen gegenüber 2002 um 8,4 Prozent auf 22,89 Milliarden Euro. Die Leistungsausgaben erhöhten sich um 4,1 Prozent auf rund 15,32 Milliarden Euro.

Autor(en): Detlef Pohl

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