25.02.2014
So klappt die Aufsicht nicht – bundeseinheitliche Stelle fehlt
Dies sollten sie tun, bevor sie beginnen, ergänzende Versicherungsleitungen zu vermitteln“. (Quelle: http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1402_versicherungsvermittlung.html)
Die Formulierung der Bafin ist schon bemerkenswert, denn bisher machen die Gesetzlichen Krankenkassen, die nicht Mitglied einer Industrie- und Handelskammer sind, keine Anstalten, sich bei den Kammern zu melden, die in verschiedenen Bundesländern – beispielsweise in Hessen – nicht nur für die Registrierung sondern auch für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten bei Gesetzesverstößen zuständig sind. Mehr