Die Interessenlage in Europa in Sachen Versicherungs- und Finanzregulierung ist derzeit unübersichtlich, so Ulrich Schönleiter vom Bundeswirtschaftsministerium beim 31. Münsterischen Versicherungstag. Die Zeit für die Richtlinie vor der Europawahl wird knapp - und vielleicht kommt es ohnehin anders.
Der Ministerialdirigent des Bundeswirtschaftsministeriums, verantwortlich für das Gewerberecht, Ulrich Schönleiter, machte in Münster keinen Hehl daraus, dass er kaum Bedarf für eine neue Regulierungsrunde jedenfalls bei den Versicherungsvermittlern sieht. Das Schutzniveau sei hier schon sehr hoch, Probleme gibt es eher bei zwielichtigen Anlagevertrieben.
IHKn greifen häufig ein
Als Beleg nannte er eine bemerkenswerte Zahl: Insgesamt 2.600 ordnungsrechtliche Eingriffe hat es bisher bei den gut 80.000 Erlaubnisträgern - Vertretern, Maklern, Beratern - durch die Erlaubnisbehörden aus verschiedenen Gründen gegeben. Dagegen sei ihm allerdings bei den nur mittelbar durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigten rund 170.000 gebundenen Vertretern kein einziger solcher Fall bekannt. Schönleiter räumte ein, dass es noch Defizite in der Zusammenarbeit zwischen den Industrie- und Handelskammern und der BaFin gebe.
Kritik äußerte Schönleiter an der hohen Zahl der Versicherungsmakler. Die meisten seien wohl in der Praxis eher als Mehrfachvertreter einzustufen, die von Pools und deren Marktüberblick abhängen. "Das ist der alte Pseudo-Makler", meinte er.
IMD 2 könnte nur in Teilen per MiFID kommen
In Bezug auf die geplante neue Vermittlerrichtlinie IMD 2 befürchtet Schönleiter, dass die von der EU-Kommission vorgeschlagene Ausweisung der Provisionen ein Geschacher um die Provisionsabgabe, nicht aber die Beratungsqualität fördert. Das werde im Ergebnis für die Vorsorge gerade der sozial Schwächeren von Nachteil sein, die dann "nicht mehr im Fokus der Vermittler stehen".
Derzeit sei völlig offen, ob die Richtlinie noch vor der Europaratswahl am 14. Mai verabschiedet werden kann. Dann würde sie wohl 2016 in Kraft treten. Allerdings befürchtet Schönleiter, dass mit der Finanzmarktrichtlinie MiFID, die deutlich sicherer in den nächsten Wochen verabschiedet werden dürfte, auch Teile der IMD 2 vorweggenommen werden. Betroffen sein könnte die Regelung der unabhängigen Beratung, die dann wohl nicht mehr gegen Provision möglich sein wird. Ein Hebel für tiefe Eingriffe in das deutsche Vertriebssystem kann auch die geplante PRIP-Verordnung sein. Die EU-Kommission beabsichtigt, in diese sowohl die Anbieter als auch die Vertreiber von komplexen Kleinanlegerprodukten betreffenden, verschärften Regeln alle Lebensversicherungen einzubeziehen, mit denen Sparziele erreicht werden. Das geht deutlich über die bisherige Auffassung hinaus, dass hiermit fonds- und indexgebundene Versicherungen gemeint sind. Schönleiter kündigte an, dass sich Deutschland gegen eine Vereinnahmung der klassischen Lebensversicherung einsetzen wird.
Bekämpft wird auch der Wunsch der EU-Kommission, über delegierte Rechtsakte stärkeren Einfluss auf die Mitgliedsländer zu erhalten. Das würde "Willkür" europäischer Institutionen wie Kommission oder der Europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA fördern. Als Beispiel nannte Schönleiter die geplanten Vorgaben zum Beschwerdemanagement, nach denen selbst die kleinsten Vermittlerbetriebe einen eigenen Beschwerdebeauftragten hätten ernennen müssen - diese Vermittler würden dann nur noch Beschwerden bearbeiten statt Versicherungen zu vermitteln, so Schönleiter augenzwinkernd.
Auch die geplanten, verschärften Sanktionen mit Abschreckungscharakter wie Millionenstrafen lehnte Schönleiter mit Blick auf die kleinteilige Vertriebsstruktur in Deutschland ab.
Bild: © Viktor Mildenberger/
Der Ministerialdirigent des Bundeswirtschaftsministeriums, verantwortlich für das Gewerberecht, Ulrich Schönleiter, machte in Münster keinen Hehl daraus, dass er kaum Bedarf für eine neue Regulierungsrunde jedenfalls bei den Versicherungsvermittlern sieht. Das Schutzniveau sei hier schon sehr hoch, Probleme gibt es eher bei zwielichtigen Anlagevertrieben.
IHKn greifen häufig ein
Als Beleg nannte er eine bemerkenswerte Zahl: Insgesamt 2.600 ordnungsrechtliche Eingriffe hat es bisher bei den gut 80.000 Erlaubnisträgern - Vertretern, Maklern, Beratern - durch die Erlaubnisbehörden aus verschiedenen Gründen gegeben. Dagegen sei ihm allerdings bei den nur mittelbar durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigten rund 170.000 gebundenen Vertretern kein einziger solcher Fall bekannt. Schönleiter räumte ein, dass es noch Defizite in der Zusammenarbeit zwischen den Industrie- und Handelskammern und der BaFin gebe.
Kritik äußerte Schönleiter an der hohen Zahl der Versicherungsmakler. Die meisten seien wohl in der Praxis eher als Mehrfachvertreter einzustufen, die von Pools und deren Marktüberblick abhängen. "Das ist der alte Pseudo-Makler", meinte er.
IMD 2 könnte nur in Teilen per MiFID kommen
In Bezug auf die geplante neue Vermittlerrichtlinie IMD 2 befürchtet Schönleiter, dass die von der EU-Kommission vorgeschlagene Ausweisung der Provisionen ein Geschacher um die Provisionsabgabe, nicht aber die Beratungsqualität fördert. Das werde im Ergebnis für die Vorsorge gerade der sozial Schwächeren von Nachteil sein, die dann "nicht mehr im Fokus der Vermittler stehen".
Derzeit sei völlig offen, ob die Richtlinie noch vor der Europaratswahl am 14. Mai verabschiedet werden kann. Dann würde sie wohl 2016 in Kraft treten. Allerdings befürchtet Schönleiter, dass mit der Finanzmarktrichtlinie MiFID, die deutlich sicherer in den nächsten Wochen verabschiedet werden dürfte, auch Teile der IMD 2 vorweggenommen werden. Betroffen sein könnte die Regelung der unabhängigen Beratung, die dann wohl nicht mehr gegen Provision möglich sein wird. Ein Hebel für tiefe Eingriffe in das deutsche Vertriebssystem kann auch die geplante PRIP-Verordnung sein. Die EU-Kommission beabsichtigt, in diese sowohl die Anbieter als auch die Vertreiber von komplexen Kleinanlegerprodukten betreffenden, verschärften Regeln alle Lebensversicherungen einzubeziehen, mit denen Sparziele erreicht werden. Das geht deutlich über die bisherige Auffassung hinaus, dass hiermit fonds- und indexgebundene Versicherungen gemeint sind. Schönleiter kündigte an, dass sich Deutschland gegen eine Vereinnahmung der klassischen Lebensversicherung einsetzen wird.
Bekämpft wird auch der Wunsch der EU-Kommission, über delegierte Rechtsakte stärkeren Einfluss auf die Mitgliedsländer zu erhalten. Das würde "Willkür" europäischer Institutionen wie Kommission oder der Europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA fördern. Als Beispiel nannte Schönleiter die geplanten Vorgaben zum Beschwerdemanagement, nach denen selbst die kleinsten Vermittlerbetriebe einen eigenen Beschwerdebeauftragten hätten ernennen müssen - diese Vermittler würden dann nur noch Beschwerden bearbeiten statt Versicherungen zu vermitteln, so Schönleiter augenzwinkernd.
Auch die geplanten, verschärften Sanktionen mit Abschreckungscharakter wie Millionenstrafen lehnte Schönleiter mit Blick auf die kleinteilige Vertriebsstruktur in Deutschland ab.
Bild: © Viktor Mildenberger/
Autor(en): Matthias Beenken