10.08.2010
Versicherungsombudsmann: Makler müssen Kunden auf günstigere Angebote hinweisen
Versicherungsmakler, die mit ihrem Mandanten vereinbaren, dass sie bestehende Verträge laufend auf bedarfsgerechte Vertragsgestaltung und marktgerechte Prämiensätze hin überprüfen, müssen sich daran halten. Darauf weist der Berliner Versicherungsombudsmann Professor Günter Hirsch hin. Anlass ist die Beschwerde eines Maklerkunden, der festgestellt hatte, dass es mittlerweile in der Kfz-Versicherung längst günstigere Angebote am Markt gibt. Mehr