Versicherungsmakler, die mit ihrem Mandanten vereinbaren, dass sie bestehende Verträge laufend auf bedarfsgerechte Vertragsgestaltung und marktgerechte Prämiensätze hin überprüfen, müssen sich daran halten. Darauf weist der Berliner Versicherungsombudsmann Professor Günter Hirsch hin. Anlass ist die Beschwerde eines Maklerkunden, der festgestellt hatte, dass es mittlerweile in der Kfz-Versicherung längst günstigere Angebote am Markt gibt.
Der Makler wehrt sich hingegen. Es sieht keine Pflichtverletzung, da er aufgrund der geringen Vergütung nicht laufend derartige Routineverträge prüfen könne. Hier ist der Versicherungsombudsmann anderer Meinung und bejahte eine Verletzung der Maklerpflichten. Versicherungsmakler sollten sich daher genau überlegen, welche Leistungen sie in ihren Maklervertrag schreiben. Wie weit bei Dauermandaten die Marktbeobachtungspflicht außer Kraft gesetzt werden kann, sollten sie rechtlich prüfen lassen.
Seit Mai 2007 müssen Vermittler damit rechnen, vom Versicherungsombudsmann formal auf ihre Pflichten hingewiesen zu werden. Seit dieser Zeit ist er Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern anerkannt. Derzeit arbeitet der Versicherungsombudsmann daran, eine Beteiligungspflicht der Vermittler einzuführen. Damit dürften Beschwerden über Vermittler noch einen höheren Stellwert erhalten.
Bild: © Claudia Hautumn /
Der Makler wehrt sich hingegen. Es sieht keine Pflichtverletzung, da er aufgrund der geringen Vergütung nicht laufend derartige Routineverträge prüfen könne. Hier ist der Versicherungsombudsmann anderer Meinung und bejahte eine Verletzung der Maklerpflichten. Versicherungsmakler sollten sich daher genau überlegen, welche Leistungen sie in ihren Maklervertrag schreiben. Wie weit bei Dauermandaten die Marktbeobachtungspflicht außer Kraft gesetzt werden kann, sollten sie rechtlich prüfen lassen.
Seit Mai 2007 müssen Vermittler damit rechnen, vom Versicherungsombudsmann formal auf ihre Pflichten hingewiesen zu werden. Seit dieser Zeit ist er Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern anerkannt. Derzeit arbeitet der Versicherungsombudsmann daran, eine Beteiligungspflicht der Vermittler einzuführen. Damit dürften Beschwerden über Vermittler noch einen höheren Stellwert erhalten.
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Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek