18.09.2006
R+V garantiert einen Wechsel in die PKV ohne Risiko
Die neue Gesundheitsreform ist noch nicht verabschiedet - deshalb ergeben sich Unsicherheiten beispielsweise beim Wechsel von Arbeitnehmern in die Private Krankenversicherung: Es soll eine Frist von drei Jahren gelten, in der Arbeitnehmer bereits freiwillige GKV-Mitglieder gewesen sein müssen, um zur PKV wechseln zu dürfen. Der Stichtag steht jedoch noch nicht endgültig fest. Kunden, die sich jetzt für die Private entscheiden, könnten eine böse Überraschung erleben: Sie müssen unter Umständen zurück in ihre alte Krankenkasse und die Monate dazwischen nachversichern. Mehr