DKV: Geplante Umgestaltung der PKV verfassungswidrig

Der Staatsrechtler und Präsident des Verfassungsgerichtshofes Berlin, Professor Helge Sodan, kommt zu dem Ergebnis, dass die aktuellen Pläne der Bundesregierung zur Umgestaltung der privaten Krankenversicherung (PKV) verfassungswidrig seien.

Das im September fertig gestellte Rechtsgutachten im Auftrag der DKV Deutsche Krankenversicherung kommt zu folgenden Ergebnissen:

Mitnahme von Alterungsrückstellungen innerhalb der PKV
Der nach heutigem Recht vorgesehene Verbleib der Alterungsrückstellungen zugunsten des jeweiligen Kollektivs sei Grundlage der Prämienkalkulation und der Vertragsbeziehung zwischen Versicherer und Versichertem. Eine Mitgabe der Alterungsrückstellungen aus einem bestehenden Tarif bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer sei unvereinbar. Dies würde bedeuten, dass die Grundrechte der Berufsfreiheit, der Wettbewerbsfreiheit und der Privatautonomie verletzt werden. Darüber hinaus sei es unzulässig, in die bestehenden Eigentumsrechte der Versichertenkollektive einzugreifen.

Mitnahme von Alterungsrückstellungen von der PKV zur GKV
Eine Mitgabe von Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung sei ausgeschlossen. Neben den oben beschriebenen Verfassungsbrüchen käme hinzu, dass eine solche Regelung mit den im EU-Vertrag festgelegten Grundwerten der offenen Marktwirtschaft und der Dienstleistungsfreiheit unvereinbar wäre. Zudem wäre dies mit der Vorgabe für PKV-Unternehmen, ihre Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag dauerhaft zu erfüllen, unvereinbar.

Professor Sodan beurteilt dagegen das Basistarif-Modell des PKV-Verbandes als verfassungskonform. Dabei müssten folgende Rahmenbedingungen eingehalten werden:
- Die PKV bietet den Basistarif zusätzlich zu klassischen privaten Krankenversicherungen an.
- Die Prämien werden nicht auf Obergrenzen limitiert.

DKV-Chef Günter Dibbern erwartet von der Bundesregierung einen Reformvorschlag, der sich im Rahmen der deutschen Verfassung und des europäischen Rechts bewegt. Das Gutachten von Professor Sodan zeige den Gesundheitspolitikern Grenzen und Möglichkeiten aus Verfassungssicht auf. Mit dem PKV-Basistarif-Modell aus dem Jahr 2004 sei man bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Möglichen gegangen.

Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung AG

Autor(en): Susanne Niemann

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