17.05.2007
Mehr Wettbewerb durch neue Wahltarife in der GKV
Wichtiger sei die Tatsache, dass gesetzliche Krankenversicherer mit dieser Regelung die Möglichkeit erhielten, direkte Konkurrenzprodukte zur privaten Krankheitsvollversicherung anzubieten. Innerhalb des Leistungskatalogs der GKV können somit alle Leistungen so aufgewertet werden, dass diese identisch zu denen der Krankenvollversicherung der PKV sind. Lediglich für Leistungen, die den Rahmen des Leistungskatalogs der GKV übersteigen, böten private Krankheitsvollversicherungen daher noch Leistungsvorteile. Mehr