Continentale will vor Bundesverfassungsgericht

Die Continentale Krankenversicherung a. G. will gegen das Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) im Gesundheitswesen Verfassungsbeschwerde einreichen. "Wir hoffen damit erreichen zu können, dass das Gesetz, was die Private Krankenversicherung (PKV) wesentlich verändert, für nichtig erklärt wird", meint Gerhard W. Stry, Direktor Unternehmenskommunikation der Continentale, gegenüber Versicherungsmagazin. "Wenn die Verfassung verletzt wird, bleibt kein anderer Weg, als vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen."

Wesentliche Ansätze für die Beschwerde seien der Annahmezwang für Nicht-Versicherte seit 1. Juli 2007 und der Basistarif mit Pflicht zur Versicherung ab 1. Januar 2009. Gleichwohl werde der Versicherer das WSG umsetzen, aber nicht übererfüllen, wie das Bundesgesundheitsministerium es wolle, so das Unternehmen. Dies bedeute: Nicht-Versicherte werden im Standardtarif ohne Risikozuschläge und ohne Leistungsausschlüsse angenommen; der Beitrag werde auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gekappt. Sei der Versicherungsfall aber vor Versicherungsbeginn eingetreten, werde für die laufenden Behandlungen nicht geleistet. Die im Standardtarif vorgesehenen Wartezeiten - mindestens drei Monate - müssen eingehalten werden. Für die zusätzlich abzuschließende Pflegepflichtversicherung müsse es wie bei sonstigen Versicherten auch eine Wartezeit von fünf Jahren und eventuelle Risikozuschläge geben. Die Beiträge können nicht gekappt werden.

"Das wird sicherlich kein leichter Prozess, aber wir glauben, dass unsere Argumente Grund genug sind, um bei der Klage erfolgreich zu sein", so Gerhard. Eine Vorreiterrolle wolle das Unternehmen damit nicht einnehmen, denn andere Versicherer würden bereits auch über diesen Weg nachdenken. "Wir treffen gerade die notwendigen Vorbereitungen, um möglichst schnell vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen", betonte Vorstandsvorsitzender Rolf Bauer. Ein Hauptkritikpunkt der Continentale am WSG ist der Eingriff in die Vertragsfreiheit durch den modifizierten Standardtarif und den Basistarif zulasten der Bestandsversicherten. Gerhard: "Wir gehen davon aus, dass dieses Jahr noch Klage eingereicht wird. Da das WSG in die Rechte der Unternehmen eingreift, glauben wir, dass das Verfassungsgericht relativ zügig eine Entscheidung trifft."

Quelle: Die Continentale

Autor(en): Susanne Niemann

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