Mehr Wettbewerb durch neue Wahltarife in der GKV

Fitch sieht die Finanzstärke deutscher privater Krankenversicherer durch die Neugestaltung der Kostenerstattungstarife nicht beeinträchtigt. Die neuen Tarife würden zwar neuen Wettbewerb schaffen, hätten zunächst aber nur sehr geringe unmittelbare Auswirkungen auf private Krankenversicherer. Selbst für private Krankenversicherer, die überwiegend oder ausschließlich im Zusatzversicherungsgeschäft tätig seien, würden sich hierdurch zunächst keine Ratingveränderungen ergeben.

Deutsche gesetzliche Krankenversicherer dürfen seit dem 1. April 2007 Wahltarife anbieten. Diese Tarife dürfen auch Leistungsmerkmale enthalten, die gesetzlich Versicherte bisher lediglich durch Zusatzversicherungen der Privaten Krankenversicherung (PKV) erwerben konnten. Durch die Gesundheitsreform können Kostenerstattungstarife der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) jetzt Chefarztbehandlung, Einzel- oder Zweibettzimmer bei Krankenhausaufhalten und volle Kostenerstattung bei Zahnersatz beinhalten. Nach Ansicht von Fitch seien aber auch weitere Varianten für Kostenerstattungstarife denkbar. Diese könnten weitere Leistungen in vollem Umfang rückerstatten, die zu höheren Sätzen als bei Kassenpatienten üblich abgerechnet wurden.

"Die neue Konkurrenz durch Kostenerstattungstarife der GKV hat nur einen sehr geringen direkten Einfluss auf private Zusatzversicherungen", sagt Tim Ockenga, Direktor im europäischen Versicherungsbereich von Fitch Ratings in London. Grund hierfür sei der marginale Anteil der gesetzlich Versicherten, die bis jetzt Kostenerstattungstarife gewählt haben. Das Unternehmen erwartet, dass der Kostenerstattungstarif auch in absehbarer Zukunft keine wesentliche Bedeutung erlangen wird.

Wichtiger sei die Tatsache, dass gesetzliche Krankenversicherer mit dieser Regelung die Möglichkeit erhielten, direkte Konkurrenzprodukte zur privaten Krankheitsvollversicherung anzubieten. Innerhalb des Leistungskatalogs der GKV können somit alle Leistungen so aufgewertet werden, dass diese identisch zu denen der Krankenvollversicherung der PKV sind. Lediglich für Leistungen, die den Rahmen des Leistungskatalogs der GKV übersteigen, böten private Krankheitsvollversicherungen daher noch Leistungsvorteile. Hier sei ein weiterer Schritt hin zu einem einheitlichen Gesundheitssystem gemacht worden, meint Fitch abschliessend.

Quelle: Fitch

Autor(en): VM

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