15.10.2008
BU-Versicherung: Ein Koch mit Geschmacksverlust
Ein Koch mit eigener Pension verlor innerhalb von Jahren schleichend seinen Geruchs- und Geschmackssinn. Da er aber seine Einkünfte nicht nur aus der reinen Koch-Tätigkeit erzielte, konnte er einen sicheren Nachweis der Berufsunfähigkeit nicht erbringen. Das hätte er aber aufgrund der Beweispflicht tun müssen, so das Oberlandesgericht Hamm. Nach dem keine, mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit nachgewiesen wurde, blieb seine Klage gegen den Versicherer ohne Erfolg. Mehr