31.08.2010
BU-Versicherung: Auch bei Betriebsfortführung möglich
Führt der Versicherungsnehmer (VN), nach Eintritt der BU, seinen Betrieb mithilfe von Geschwistern und unter Einnahme von starken Schmerzmitteln weiter, so schließt dies eine BU noch lange nicht aus.Der Versicherer (VR) hat im Falle einer Ablehnung der Leistungspflicht die volle Aufzeigelast -hierbei genügt es nicht, durch allgemeine Hinweise die beruflichen Tätigkeiten des VN aufzuzeigen.
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