BUZ-Versicherung: Klagefristsetzung nach altem VVG ?

Eine Ablehnung mit Klagefristsetzung bezieht sich in der BUZ-Versicherung immer auf den diesbezüglich geltend gemachten Anspruch des Versicherungsnehmers (VN).

Sollte daraufhin eine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes des VN eintreten, so hat er wiederum das Recht einen erneuten Antrag auf Berufsunfähigkeitsleistung zu stellen. Die vorherige Ablehnung wird mit einem erneuten Eintritt einer BU nichtig.

Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main vertrat hier die Ansicht des VN und entschied gegen den Versicherer.

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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