Vorgezogene Altersrente
...Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze. Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Wird vorzeitig, d.h. vor Erreichen der Regelaltersgrenze, die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente bezogen, so kann nach § 6 BetrAVG auch eine vorzeitige betriebliche Altersleistung beansprucht werden, wenn die übrigen Leistungsvoraussetzungen der Versorgungsregelung erfüllt sind (Gleichlauf von gesetzlicher und betrieblicher Rente). ...