Aufgrund eines schweren Autounfalls wurde der Rentenversicherte schwerbehindert und nahm daher frühzeitig seine Rente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch.
Der Rentenversicherungsträger nahm daraufhin den Versicherer des Schädigers in Regress, da aufgrund der vorgezogenen Altersrente wegen Schwerbehinderung zusätzliche Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung anfielen.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) ist dieses Verhalten legitim. Die Rentenversicherung hätte diese Leistungen ohne die unfallbedingte Schwerbehinderung nicht erbringen müssen.
Die Klage des Rentenversicherungsträgers hatte vor dem BGH Erfolg.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/36) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert