12.12.2007
Sozialversicherung: Witwenrente bei Verdacht auf Selbstmord?
Ein 36-jähriger Monteur verunglückte beim Sturz von einer 40 Meter hohen Arbeitsplattform tödlich, obwohl die Arbeitsplattform vorschriftsmäßig gesichert war. Ein Herunterfallen sollte damit eigentlich unmöglich sein. Die Berufsgenossenschaft lehnte den Antrag auf Witwenrente mit der Begründung ab, dass aufgrund der vorgenannten Tatsachen eindeutig von einem Selbstmord auszugehen ist. Mehr