Der noch vor kurzem drohende Verlust der Sozialversicherungs(SV)-Freiheit für Arbeitnehmerbeiträge zur Entgeltumwandlung ab 2009 hat im Geschäftsjahr 2006 einen kleinen Knick hinterlassen.
SV-Freiheit Motor der Entgeltumwandlung
"Inzwischen zieht das Geschäft wieder merklich an", sagte Rolf Duben, Leiter Firmenkundengeschäft Delta Lloyd AG, auf einem Workshop während des Deutschen Arbeitgebertages 2007 in dieser Woche in Berlin. Für 2007 rechnet er in seinem Unternehmen mit deutlich zweistelligen Zuwächsen. Es zeige sich, dass die SV-Freiheit gerade in kleineren und mittleren Firmen als Motor der Entgeltumwandlung dient. Dr. Boy-Jürgen Andresen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba), sieht die jetzt zeitlich unbefristete SV-Freiheit bei der Entgeltumwandlung als Sieg politischer Vernunft. Zuvor gab es bei den großen bAV-Beratern "fast eine Pflicht zum Abraten von der Entgeltumwandlung". Nun hätte auch die häufig praktizierte Aufstockung von Entgeltumwandlungsbeträgen durch den Arbeitgeber (Matching-Beitrag) wieder mehr Zuspruch. Die bAV wird ohnehin immer noch ganz überwiegend von den Arbeitgebern bezahlt, erinnerte Alexander Gunkel, Hauptgeschäftsführer bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).
Vielfach gebe es allerdings Beitragszusagen statt der früher üblichen Leistungszusagen, räumt die BDA ein. Erstaunlicherweise sehen dies die Gewerkschaften ziemlich entspannt, obwohl damit die konkrete Altersleistung der Arbeitnehmer aus der Betriebsrente nicht genau abgeschätzt werden kann. "40 Prozent der bAV in der Chemieindustrie sind beitragsfinanzierte Pensionskassen-Lösungen", informierte Gottlieb Förster, Vorstandssekretär der IG Bergbau, Chemie, Energie (BCE). Zudem könnten die Beschäftigten beim Chemie-Pensionsfonds täglich ihre Wertentwicklung online einsehen. Die freien Anlagen dieses Pensionsfonds hätten in den letzten fünf Jahren im Schnitt über zehn Prozent Rendite eingebracht.
"Kannibalismus" zu Lasten der bAV
Den bAV-Aufschwung sehen die Podiumsteilnehmer des Workshops vor allem von zwei Risiken in Frage gestellt – dem drohenden Verbot der Zillmerung und damit verbunden der drohenden Unwirksamkeit von vielen tausend Entgeltumwandlungsvereinbarungen. Sowie in der beabsichtigten Einführung einer gesetzlichen Mitarbeiterbeteiligung. Dann drohe "Kannibalismus" zu Lasten der bAV, sagte Boy-Jürgen Andresen. Er plädierte stattdessen für die bessere Anwendung des vorhandenen Instrumentariums, Mitarbeiter von Aktiengesellschaften je nach Firmengewinn am Kapital zu beteiligen und brachte insbesondere Belegschaftsaktien ins Spiel. Für Gewerkschaftssekretär Förster sollten beide Ansparformen strikt getrennt werden. Es sei besser, jetzt die bAV zu perfektionieren als um jeden Preis neue Anreize einzuführen, kritisierte Delta Lloyd-Vertreter Duben. Arbeitnehmer könnten jeden Vorsorge-Euro nur einmal ausgeben.
Erstaunlich gelassen sieht der Finanzdienstleister Delta Lloyd das noch nicht rechtskräftige Urteil des Landesarbeitsgerichts München, nach dem bei der Entgeltumwandlung der Arbeitgeber haften muss, wenn Arbeitnehmern Schaden durch Verwendung gezillmerter Tarife entsteht (Az.: 4 Sa 1152/06). Duben hofft, dass in der Revision vor dem Bundesarbeitsgericht kein Präzedenzfall geschaffen wird, der die bAV der meisten deutschen Arbeitnehmer gefährden würde, da die Verträge dann rückabgewickelt werden müssten. Dies könne niemand ernsthaft wollen. "Direktversicherungen sind zu 90 Prozent gezillmert, was niemanden bisher gestört hat", erinnerte BDA-Experte Gunkel. Zudem sei die ergänzende Vorsorge erst durch Zillmerung merklich vorangekommen, da Beratung und Vertrieb nun einmal Geld kosten. Anders sei es lediglich bei den alten Firmen-Pensionskassen, bei denen keine Zillmerung angewendet werde, weil keine Abschlussgebühren anfallen. Delta Lloyd versucht die Problematik mit einer dreigeteilten Tariflandschaft zu lösen. "Neben gezillmerten und teilgezillmerten Tarifen kommen auch provisionsfreie Tarife zum Einsatz", erläuterte Duben. Letzteres würde durch festangestellte bAV-Consultants bewältigt, die als spezielle Ausschließlichkeit im Vertrieb unterwegs sei (Corporate Clients).
Thema Zillermerung ab 2008 entschärft
Für Neuverträge 2008 sei das Thema Zillmerung generell entschärft, weiß aba-Chef Andresen. Das neue VVG treffe da klare Regelungen: Die Abschlusskosten dürfen dann, wie bei der Riester-Rentenversicherung, schon jetzt über fünf Jahre verteilt werden. Ratsam sei es indes für jeden Arbeitgeber, bei der Auswahl des Anbieters für die bAV genau zu dokumentieren, warum jemand den Zuschlag bekommen hat. Dies erleichtert den erfolgreichen Streit um eventuell zu geringe Leistungen, der erfahrungsgemäß erst viele Jahre später ausbricht. Dies hält auch Delta Lloyd für wichtig und stellt auf eine solide Beratung als Ausgangspunkt ab, ehe es um die passenden Produkte geht. "Man sollte erst den Trainer wählen und danach das Pferd", meint Duben salomonisch.
SV-Freiheit Motor der Entgeltumwandlung
"Inzwischen zieht das Geschäft wieder merklich an", sagte Rolf Duben, Leiter Firmenkundengeschäft Delta Lloyd AG, auf einem Workshop während des Deutschen Arbeitgebertages 2007 in dieser Woche in Berlin. Für 2007 rechnet er in seinem Unternehmen mit deutlich zweistelligen Zuwächsen. Es zeige sich, dass die SV-Freiheit gerade in kleineren und mittleren Firmen als Motor der Entgeltumwandlung dient. Dr. Boy-Jürgen Andresen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba), sieht die jetzt zeitlich unbefristete SV-Freiheit bei der Entgeltumwandlung als Sieg politischer Vernunft. Zuvor gab es bei den großen bAV-Beratern "fast eine Pflicht zum Abraten von der Entgeltumwandlung". Nun hätte auch die häufig praktizierte Aufstockung von Entgeltumwandlungsbeträgen durch den Arbeitgeber (Matching-Beitrag) wieder mehr Zuspruch. Die bAV wird ohnehin immer noch ganz überwiegend von den Arbeitgebern bezahlt, erinnerte Alexander Gunkel, Hauptgeschäftsführer bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).
Vielfach gebe es allerdings Beitragszusagen statt der früher üblichen Leistungszusagen, räumt die BDA ein. Erstaunlicherweise sehen dies die Gewerkschaften ziemlich entspannt, obwohl damit die konkrete Altersleistung der Arbeitnehmer aus der Betriebsrente nicht genau abgeschätzt werden kann. "40 Prozent der bAV in der Chemieindustrie sind beitragsfinanzierte Pensionskassen-Lösungen", informierte Gottlieb Förster, Vorstandssekretär der IG Bergbau, Chemie, Energie (BCE). Zudem könnten die Beschäftigten beim Chemie-Pensionsfonds täglich ihre Wertentwicklung online einsehen. Die freien Anlagen dieses Pensionsfonds hätten in den letzten fünf Jahren im Schnitt über zehn Prozent Rendite eingebracht.
"Kannibalismus" zu Lasten der bAV
Den bAV-Aufschwung sehen die Podiumsteilnehmer des Workshops vor allem von zwei Risiken in Frage gestellt – dem drohenden Verbot der Zillmerung und damit verbunden der drohenden Unwirksamkeit von vielen tausend Entgeltumwandlungsvereinbarungen. Sowie in der beabsichtigten Einführung einer gesetzlichen Mitarbeiterbeteiligung. Dann drohe "Kannibalismus" zu Lasten der bAV, sagte Boy-Jürgen Andresen. Er plädierte stattdessen für die bessere Anwendung des vorhandenen Instrumentariums, Mitarbeiter von Aktiengesellschaften je nach Firmengewinn am Kapital zu beteiligen und brachte insbesondere Belegschaftsaktien ins Spiel. Für Gewerkschaftssekretär Förster sollten beide Ansparformen strikt getrennt werden. Es sei besser, jetzt die bAV zu perfektionieren als um jeden Preis neue Anreize einzuführen, kritisierte Delta Lloyd-Vertreter Duben. Arbeitnehmer könnten jeden Vorsorge-Euro nur einmal ausgeben.
Erstaunlich gelassen sieht der Finanzdienstleister Delta Lloyd das noch nicht rechtskräftige Urteil des Landesarbeitsgerichts München, nach dem bei der Entgeltumwandlung der Arbeitgeber haften muss, wenn Arbeitnehmern Schaden durch Verwendung gezillmerter Tarife entsteht (Az.: 4 Sa 1152/06). Duben hofft, dass in der Revision vor dem Bundesarbeitsgericht kein Präzedenzfall geschaffen wird, der die bAV der meisten deutschen Arbeitnehmer gefährden würde, da die Verträge dann rückabgewickelt werden müssten. Dies könne niemand ernsthaft wollen. "Direktversicherungen sind zu 90 Prozent gezillmert, was niemanden bisher gestört hat", erinnerte BDA-Experte Gunkel. Zudem sei die ergänzende Vorsorge erst durch Zillmerung merklich vorangekommen, da Beratung und Vertrieb nun einmal Geld kosten. Anders sei es lediglich bei den alten Firmen-Pensionskassen, bei denen keine Zillmerung angewendet werde, weil keine Abschlussgebühren anfallen. Delta Lloyd versucht die Problematik mit einer dreigeteilten Tariflandschaft zu lösen. "Neben gezillmerten und teilgezillmerten Tarifen kommen auch provisionsfreie Tarife zum Einsatz", erläuterte Duben. Letzteres würde durch festangestellte bAV-Consultants bewältigt, die als spezielle Ausschließlichkeit im Vertrieb unterwegs sei (Corporate Clients).
Thema Zillermerung ab 2008 entschärft
Für Neuverträge 2008 sei das Thema Zillmerung generell entschärft, weiß aba-Chef Andresen. Das neue VVG treffe da klare Regelungen: Die Abschlusskosten dürfen dann, wie bei der Riester-Rentenversicherung, schon jetzt über fünf Jahre verteilt werden. Ratsam sei es indes für jeden Arbeitgeber, bei der Auswahl des Anbieters für die bAV genau zu dokumentieren, warum jemand den Zuschlag bekommen hat. Dies erleichtert den erfolgreichen Streit um eventuell zu geringe Leistungen, der erfahrungsgemäß erst viele Jahre später ausbricht. Dies hält auch Delta Lloyd für wichtig und stellt auf eine solide Beratung als Ausgangspunkt ab, ehe es um die passenden Produkte geht. "Man sollte erst den Trainer wählen und danach das Pferd", meint Duben salomonisch.
Autor(en): Detlef Pohl