Die Zurich Gruppe Deutschland bietet nun in Kooperation mit der DWS Investment GmbH das DWS Zeitwertkontenmodell als eine Komplettlösung für die flexible Gestaltung der Lebensarbeitszeit an.
Zeitwertkonten böten vor dem Hintergrund des Wegfalls der steuerlichen Förderung des Altersteilzeitmodells ab 2009 und der voraussichtlichen Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre eine gute Möglichkeit in den vorzeitigen Ruhestand zu gehen, so die Zurich Gruppe. Während des aktiven Arbeitslebens werden Teile des Entgelts, betriebliche Sonderzahlungen oder Vergütungsansprüche aus Überstunden in Beiträge zum Zeitwertkonto umgewandelt und in DWS-Fonds angelegt. Die Kunden hätten dabei die Möglichkeit, aus 13 DWS-Fonds der Risikoklassen eins bis drei zu wählen und damit an den Marktentwicklungen zu partizipieren. Die Fondsanlage erfolge auf Bruttobasis, das heißt ohne vorherige Versteuerung und ohne Sozialversicherungsbeiträge. Das während der Ansparphase angesammelte Fondsguthaben werde für die bezahlte Freistellung verwendet und nachgelagert besteuert. Da das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit fortbesteht, blieben den Arbeitnehmern weiterhin alle Vorteile und Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung erhalten. Die Zeitwertkonten seien vererbbar und im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers durch ein Verpfändungsmodell kapitalgesichert.
Das DWS Zeitwertkontenmodell sei auch für klein- und mittelständische Unternehmen möglich, da es bereits ab dem 1. Teilnehmer funktioniere, so das Unternehmen.
Quelle: Zurich Gruppe Deutschland
Zeitwertkonten böten vor dem Hintergrund des Wegfalls der steuerlichen Förderung des Altersteilzeitmodells ab 2009 und der voraussichtlichen Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre eine gute Möglichkeit in den vorzeitigen Ruhestand zu gehen, so die Zurich Gruppe. Während des aktiven Arbeitslebens werden Teile des Entgelts, betriebliche Sonderzahlungen oder Vergütungsansprüche aus Überstunden in Beiträge zum Zeitwertkonto umgewandelt und in DWS-Fonds angelegt. Die Kunden hätten dabei die Möglichkeit, aus 13 DWS-Fonds der Risikoklassen eins bis drei zu wählen und damit an den Marktentwicklungen zu partizipieren. Die Fondsanlage erfolge auf Bruttobasis, das heißt ohne vorherige Versteuerung und ohne Sozialversicherungsbeiträge. Das während der Ansparphase angesammelte Fondsguthaben werde für die bezahlte Freistellung verwendet und nachgelagert besteuert. Da das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit fortbesteht, blieben den Arbeitnehmern weiterhin alle Vorteile und Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung erhalten. Die Zeitwertkonten seien vererbbar und im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers durch ein Verpfändungsmodell kapitalgesichert.
Das DWS Zeitwertkontenmodell sei auch für klein- und mittelständische Unternehmen möglich, da es bereits ab dem 1. Teilnehmer funktioniere, so das Unternehmen.
Quelle: Zurich Gruppe Deutschland
Autor(en): VM