24.08.2009
Sozialversicherungspflicht auch für mitarbeitende Familienangehörige?
Bei kleinen oder mittelständischen Unternehmen sind sehr häufig Familienangehörige wie Ehepartner oder Kinder angestellt. Sie werden, wie alle anderen Mitarbeiter, zur Sozialversicherung angemeldet. Doch dies kann ein schwerwiegender Fehler sein, da oft gar keine Sozialversicherungspflicht für mitarbeitende Familienangehörige besteht. Unter www.swisslife.de/vorsorge zeigt Swiss Life zu diesem Thema, welche dramatischen Auswirkungen eine falsche Einschätzung für die Betroffenen haben kann und gibt konkrete Empfehlungen, um spätere Überraschungen zu vermeiden. Mehr