2012: Neue Werte und Bezugsgrößen
Springer Fachmedien Wiesbaden
Das Arbeitsentgelt dient als Beitragsbemessungsgrundlage sowie als Bemessungsgrundlage für viele Leistungen aus der Sozialversicherung. Zur Berechnung wird allerdings nicht immer das vollständige Entgelt herangezogen, da das Gesetz Bemessungsgrenzen vorsieht. Überschreitet das Arbeitsentgelt eine solche Grenze, wird nur der Beitrag bis zur Grenze der Beitragsberechnung und Leistungsbemessung unterworfen. Die Werte für 2012 stehen bereits fest.