Suchbegriffe: "GKV"
...Mittlerweile gibt es vergleichbare Zuschüsse auch zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung und zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Generell sollen damit sog. versicherungsfremde Leistungen der einzelnen Sozialversicherungszweige abgedeckt werden, bspw. im Fall der GRV die Anrechnung von Ausbildungszeiten oder Fremdrenten und im Fall der GKV Leistungen für Schwangere und Sterbegeld. ...
...Sozialversicherung: Prämienzahlungen oder Zuzahlungsermäßigungen von Krankenkassen zugunsten ihrer Versicherten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In der GKV gibt es keine Malus-, sondern nur Bonusregelungen für Versicherte, die regelmäßig Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen (§ 65a SGB V). ...
...Seit Anfang 2015 liegt der Beitragssatz bei 18,7 %.II. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): 1. Merkmale und Höhe: Der allgemeine Beitragssatz in der GKV wird durch das Gesetz festgelegt (§ 241 SGB V). Er beträgt derzeit (2016) 14,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder. ...
...Aus der Beitragsbemessungsgrenze und dem von der Bundesregierung verkündeten allgemeinen Beitragssatz der GKV errechnet sich der Höchstbeitrag zur GKV. Der maximale Arbeitgeberzuschuss für Privatversicherte beträgt die Hälfte dieses Werts. ...
...Dauernde Öffnungsaktion der PKV: Die PKV bietet für Beamtenanfänger (nicht für Beamte auf Widerruf), für in der GKV versicherte Beamte sowie für deren Angehörige einen die Beihilfe ergänzenden Tarif an, der nicht aus Risikogründen abgelehnt werden kann, keine Leistungsausschlüsse vorsieht und maximal einen Risikozuschlag von 30 % zulässt. ...
...Welche Arzneimittel nur auf ärztliche Verordnung abgegeben werden dürfen, ist in der Arzneimittelverschreibungsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit, (BMG) geregelt.5. Arzneimittelleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden in den meisten Fällen von der GKV erstattet; über Ausnahmen von der Erstattung entscheidet auf gesetzlicher Grundlage der Gemeinsame Bundesausschuss (siehe auch Selbstverwaltung). ...
...1. Begriff: Beitrag von Mitgliedern zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der über den durch Gesetz festgelegten, allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % (Beiträge, Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrundlage, Beitragsbemessungsgrenze) hinausgeht.2. ...
...In die LKK sind die bisherigen landwirtschaftliche Krankenkassen, die seit 1972 Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für selbstständige Landwirte und deren Familienangehörige waren, aufgegangen.2. Merkmale: Selbstverwaltungsorgane der LKK sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. ...
...Daher wurde das Kollektivvertragssystem mit dem Gesetz zu Stärkung des Wettbewerbs (GKV-WSG) vom 23.6.1997 durch den Gesetzgeber schrittweise um ein im Ermessen der Krankenkassen liegendes Einzelvertragssystem auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung ergänzt. ...
...Belastungsgrenze (§ 62 SGB V).1. Begriff: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen zu einigen Leistungen der Krankenkassen Zuzahlungen (§ 61 SGB V) leisten. Durch eine individuelle Belastungsgrenze soll sichergestellt werden, dass Versicherte durch Zuzahlungen nicht unzumutbar belastet werden.2. ...