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Kassenzahnärztliche Vereinigungen

1. Begriff: Zusammenschluss von Vertragszahnärzten und an der vertragszahnärztlichen Versorgung beteiligten Zahnärzten zur Erfüllung ihrer durch das Sozialgesetzbuch übertragenen Aufgaben. Die kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder bilden auf der Bundesebene die kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.

2. Entwicklungen: Durch die Einführung von Vertragswettbewerb auf dem Leistungsmarkt sollten die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung verbessert werden. Daher wurde das Kollektivvertragssystem mit dem Gesetz zu Stärkung des Wettbewerbs (GKV-WSG) vom 23.6.1997 durch den Gesetzgeber schrittweise um ein im Ermessen der Krankenkassen liegendes Einzelvertragssystem auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung ergänzt. Siehe auch kassenärztliche Vereinigungen.

Autor(en): Dr. Eckhard Bloch

 

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