Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK)
1. Begriff: Bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Krankenversicherung, der landwirtschaftlichen Pflegeversicherung, der landwirtschaftlichen Unfallversicherung sowie der Alterssicherung der Landwirte im Rahmen der zum 1.1.2013 neu errichteten Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). In die LKK sind die bisherigen landwirtschaftliche Krankenkassen, die seit 1972 Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für selbstständige Landwirte und deren Familienangehörige waren, aufgegangen.
2. Merkmale: Selbstverwaltungsorgane der LKK sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Diese ehrenamtlichen Organe setzen sich zu je einem Drittel aus Vertretern der versicherten Arbeitnehmer, Vertretern landwirtschaftlicher Unternehmer ohne fremde Arbeitskräfte (Selbstständige ohne fremde Arbeitskräfte) sowie Vertretern der Arbeitgeber zusammen. Die laufenden Verwaltungsgeschäfte leitet die aus drei Personen bestehende Geschäftsführung, die von der Vertreterversammlung auf Vorschlag des Vorstands gewählt wird.
3. Aufgaben: Angelehnt an die anderen Krankenkassen hat die LKK die Aufgabe, die Gesundheit ihrer Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Sie erbringt Leistungen zur Verhütung von Krankheiten, zur betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gefahren, zur Förderung der Selbsthilfe, zur Früherkennung von Krankheiten sowie bei Krankheit nach Maßgabe der Vorschriften des KVLG. Unterschiede bestehen jedoch im Finanzierungsbereich. Zwar gilt auch hier das Prinzip der solidarischen Finanzierung, jedoch ist nicht das Einkommen der Landwirte Maßstab zur Berechnung der Beiträge, sondern der Wirtschaftswert (Arbeitsbedarf, Flächenwert) des landwirtschaftlichen Betriebs. Entsprechend erfolgt eine Einstufung in Beitragsklassen, die von der Selbstverwaltung festgelegt werden. Versicherungspflichtige Landwirte können nicht zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Der LKK gehören rund 700.000 Versicherte an.
Autor(en): Dr. Eckhard Bloch