Bundeszuschuss
Jährlich aus Mitteln des Bundes gezahlter Zuschuss zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Mittlerweile gibt es vergleichbare Zuschüsse auch zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung und zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Generell sollen damit sog. versicherungsfremde Leistungen der einzelnen Sozialversicherungszweige abgedeckt werden, bspw. im Fall der GRV die Anrechnung von Ausbildungszeiten oder Fremdrenten und im Fall der GKV Leistungen für Schwangere und Sterbegeld. Die Höhe der Zuschüsse regeln die einzelnen Sozialgesetzbücher.
Autor(en): Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Prof. Dr. Christian Hagist, Dr. Arne Leifels