Bonus-Malus-System
I. Privatversicherung: System zur Einordnung von Risiken in Tarifklassen in Abhängigkeit von der vorausgegangenen Schadenerfahrung. Bei einem Bonus-Malus-System wandert ein Risiko in Abhängigkeit von seinem individuellen Schadenverlauf von einem Versicherungsjahr zum anderen durch eine endliche Menge von Tarifklassen, und für jedes Versicherungsjahr wird die Prämie in Abhängigkeit von der aktuellen Tarifklasse festgelegt. Ein Bonus-Malus-System besteht daher aus einer Menge von Tarifklassen T = {-b, …, -1, 0, 1, …, m}, einem monoton wachsenden Tarif n : T → R und einer vom Schadenverlauf abhängigen Übergangsregel T → T. Ein Risiko ohne Schadenerfahrung wird in die neutrale Klasse 0 eingeordnet; dagegen wird einem Risiko mit Schadenerfahrung im Fall der Schadenfreiheit ein Bonus eingeräumt (Veränderung der Tarifklasse in Richtung der besten Bonus-Klasse -b) und im Fall von Schäden ein Malus auferlegt (Veränderung der Tarifklasse in Richtung der schlechtesten Malus-Klasse m), wobei üblicherweise nur die Anzahl der Schäden, nicht aber die Schadenhöhen berücksichtigt werden. Bonus-Malus-Systeme sind damit der Erfahrungstarifierung zuzurechnen.
II. Sozialversicherung: Prämienzahlungen oder Zuzahlungsermäßigungen von Krankenkassen zugunsten ihrer Versicherten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In der GKV gibt es keine Malus-, sondern nur Bonusregelungen für Versicherte, die regelmäßig Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen (§ 65a SGB V). Bonusregelungen gelten auch für die Teilnahme an besonderen Versorgungsformen (wie Strukturverträgen, hausarztzentrierter Versorgung, Integrationsverträgen nach § 53 III SGB V), die den Versicherten von den Krankenkassen innerhalb von Wahltarifen angeboten werden.
Autor(en): Prof. Dr. Stefan Greß, Prof. Dr. Klaus D. Schmidt