11.10.2006
Externe Hilfe für VVG-Reform
Auslöser war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem im Juli 2005 der Gesetzgeber aufgefordert wurde, Sorge zu tragen, dass die Kunden der Lebensversicherer bei den Überschussbeteiligungen "angemessen" von den Vermögenswerten partizipieren.
Beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht man die von der Regierung geplante Einbeziehung der festverzinslichen Wertpapiere in die stillen Reserven als besonders kritisch an. GDV-Sprecher Peter Schwark gibt zu bedenken, dass es bei dem schwankenden Zinsniveau "hier nicht einmal die theoretische Möglichkeit gibt, dass wir stille Reserven akkumulieren". Mehr