Externe Hilfe für VVG-Reform

Anfang 2008 soll das neue Versicherungsvertragsrecht in Kraft treten, das nun im Bundeskabinett verabschiedet wird. Die VVG-Reform erfordert zahlreiche Änderungsmechanismen in den Versicherungsunternehmen. Die Assekuranz gerät schon jetzt unter Druck.

Eine fristgemäße Umsetzung der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) fällt den Versicherern schwer, zumal die Referenten-Entwürfe in den letzten Monaten häufig verändert wurden. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will heute vom Kabinett die Zustimmung, dass beispielsweise die Lebensversicherer künftig am Ende der Vertragslaufzeiten ihren Kunden die Hälfte der stillen Reserven ausschütten. Hier gab es zunächst mehrere Vorlagen.

Auslöser war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem im Juli 2005 der Gesetzgeber aufgefordert wurde, Sorge zu tragen, dass die Kunden der Lebensversicherer bei den Überschussbeteiligungen "angemessen" von den Vermögenswerten partizipieren.

Beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht man die von der Regierung geplante Einbeziehung der festverzinslichen Wertpapiere in die stillen Reserven als besonders kritisch an. GDV-Sprecher Peter Schwark gibt zu bedenken, dass es bei dem schwankenden Zinsniveau "hier nicht einmal die theoretische Möglichkeit gibt, dass wir stille Reserven akkumulieren". Bei einer Beteiligung der Kunden an den stillen Reserven "zwischendurch" reduziere sich die Fähigkeit der Versicherer, langfristig bestimmte Zinsen zu erwirtschaften.

Um allen neuen Anforderungen bis zum 1. Januar 2008 gerecht zu werden, rennt den Versicherern die Zeit davon. Sie müssen verstärkt Manpower und Know-how aktivieren, um die tiefgreifenden Neuerungen in ihre Systeme "einzuarbeiten". Für viele ist das kaum zu schaffen. Allerdings besteht die Möglichkeit, Schwerpunkte des neuen Maßnahmenkatalogs auszulagern. Hilfe von draußen bietet beispielsweise der Diplom-Mathematiker Hans Barth, der mit seinem Team eine eigene Taskforce gegründet hat.

In der Branche bisher einmalig ist die von ihm entwickelte "HBA-Solution-VersicherungsRecht". Aktuar Barth erklärt dazu: "Unsere Mitarbeiter sind seit Monaten dabei und haben den Referentenentwurf zerlegt, analysiert, Anforderungen an die Versicherer festgestellt und daraus Auswirkungen abgeleitet. Alle Daten, wie jeder Abschnitt des zukünftigen Gesetzes, Anforderungen hieraus und Auswirkungen auf Systeme und Bereiche der Versicherer sowie Auswirkungen auf Objekte wie Dokumente, Prozesse und Produkte wurden in mehreren Tausend Arbeitsstunden in einer Datenbank erfasst."

Barth ergänzt, dass ein Versicherer sich nun auf diese Weise alle Änderungen beispielsweise auf seine Systeme oder seine Prozesse ansehen kann, ohne das Gesetz durch eine Vielzahl von eigenen Mitarbeitern lesen und analysieren zu lassen. Bei einer Selektion in der Datenbank auf die Änderungen zum Angebots- und Antragsprozess erhält der Versicherer alle Änderungen aus dem neuen VVG auf seinen Verkaufsprozess.

Das neue VVG tangiert die gesamte Versicherungswelt und hat besonders große Auswirkungen auf den größten Geschäftsbereich, die Lebensversicherung. Dazu hat das HBA-Team in ersten Basisworkshops mit zwei großen Versicherungsunternehmen anhand der Selektionsmöglichkeiten der Datenbank den neuen Angebots- und Antragsprozess für diese Gesellschaften "grob gestaltet".

In einer Vertiefung müssen sich nun alle Vertriebswege und die wichtigsten Produkte am Beispiel des ersten Musters des neuen Prozesses einem Probelauf unterziehen. Barth: "Danach kann man ein erstes Fachkonzept erstellen und die konkreten Änderungen bei den Versicherern fixieren."

Autor(en): Ellen Bocquel

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