Neues Rechtsdienstleistungsgesetz ignoriert Verbraucherinteresse

Der kürzlich von der Bundesregierung verabschiedete Entwurf für ein neues Rechtsdienstleistungsgesetz zielt nach Auffassung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in wesentlichen Punkten am Verbraucherinteresse vorbei. Entgegen dem von der Bundesregierung postulierten Ziel, mit der Reform den aktuellen Lebensverhältnissen der Verbraucher besser gerecht zu werden, sollen jetzt ausgerechnet Rechtsschutzversicherte vor einer Rechtsberatung durch ihren Versicherer geschützt werden.

Gerhard Horrion, Vorsitzender des Rechtsschutz-Fachausschusses im GDV: "Die Bundesregierung ist offenbar der Auffassung, dass es den Rechtsschutzversicherern vordringlich darum gehe, ihre Kunden abzuweisen um womöglich die Kosten für einen Rechtsstreit zu drücken. Dabei wird völlig verkannt, dass es gerade im wirtschaftlichen Interesse der Versicherer liegt, ihre Kunden zu deren Vorteil in Rechtsfragen zu begleiten. Auch auf Verbraucherseite ist die Beratung durch den Rechtsschutzversicherer gewollt. In einer repräsentativen Prognos-Umfrage wünschten dies immerhin 73 Prozent der Befragten."

Ein Blick in die europäischen Nachbarländer zeige, dass dort Rechtsdienstleistungen durch Versicherungsunternehmen als durchgängig akzeptierter Teil der Rechtspflege anerkannt sind. In keinem EU-Mitgliedsstaat sei jemals ein Mangel an Beratungsobjektivität beanstandet worden. Vielmehr werde den Versicherten die nicht bestreitbare Hemmschwelle vor dem Gang zum Rechtsanwalt genommen und eine rechtliche Orientierung ermöglicht, auf deren Grundlage eine weitergehende Rechtsverfolgung gemeinsam vorbereitet werden könne.

Quelle: GDV

Autor(en): Susanne Niemann

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