Willkommen im Gabler Versicherungslexikon



Versicherungslexikon

Qualitätsgeprüftes Wissen + vollständig Online + kostenfrei: Das ist das Gabler Versicherungslexikon auf versicherungsmagazin.de

Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und um über 400 neue Begriffe ergänzt.

Zinszusatzreserve (ZZR)

1. Begriff: Teil der Deckungsrückstellung in der Lebensversicherung, der für künftige Garantiezinsverpflichtungen in Zeiten geringer Kapitalmarktzinsen zurückgestellt wird.

2. Ziele: Für Lebensversicherungsunternehmen stellen die hohen Garantiezinsverpflichtungen aus der Vergangenheit zusammen mit einem aktuell geringeren Kapitalmarktzins ein hohes unternehmerisches Risiko dar. Die Zinszusatzreserve ermöglicht es Versicherungsunternehmen, vor dem Hintergrund einer weiterhin niedrigen Zinserwartung schrittweise Rückstellungen für Garantiezusagen der Zukunft zu bilden. Die Zinszusatzreserve dient damit einer vorausschauenden Stärkung der Risikotragfähigkeit im Lebensversicherungsunternehmen.

3. Hintergründe und Berechnungsregeln: Typisches Merkmal der klassischen Lebensversicherung ist die für den gesamten Vertragszyklus garantierte Mindestverzinsung der eingezahlten Sparprämien. Ist davon auszugehen, dass die zu erwartenden Kapitalanlageerträge des Versicherers nicht mehr ausreichen, die Garantiezinsverpflichtung zu finanzieren, ist eine Zinszusatzreserve zu bilden. Die Berechnung erfolgt über einen einzelvertraglichen Vergleich des jeweiligen Garantiezinses mit einem Referenzzins. Dabei ist der Referenzzins das arithmetische Mittel der Umlaufrenditen von Anleihen der öffentlichen Hand über einen Referenzzeitraum von zehn Kalenderjahren. Maßgebend für die Errechnung des arithmetischen Mittels sind die Jahresmittelwerte aus den von der Europäischen Zentralbank in der Statistik der „Zinsstrukturkurven des Euro-Währungsgebiets“ veröffentlichten Monatsendstände der Kassazinssätze für Anleihen mit einer Restlaufzeit von zehn Jahren. Für das jeweils aktuelle Bilanzjahr sind die Monatsendstände der ersten neun Monate heranzuziehen. Zur Berechnung der Zinszusatzreserve ist dieser Referenzzins mit dem höchsten für einen Vertrag maßgeblichen Rechnungszins zu vergleichen. Ist der Referenzzins kleiner als der höchste maßgebliche Rechnungszins, gilt für die einzelvertragliche Berechnung der Deckungsrückstellung Folgendes: für den Zeitraum der nächsten 15 Jahre ist jeweils das Minimum aus dem für das jeweilige Jahr maßgeblichen Rechnungszins und dem Referenzzins und für den Zeitraum nach dem Ablauf von 15 Jahren der jeweils maßgebliche Rechnungszins zugrunde zu legen. Andernfalls ist für die gesamte Restlaufzeit der jeweils maßgebliche Rechnungszins zu verwenden. Innerhalb des 15-Jahres-Deckungszeitraums dürfen Stornoerwartungen und (in der privaten Rentenversicherung) das Kapitalwahlrecht berücksichtigt werden.

4. Probleme: Im Fall eines anhaltenden Niedrigzinsszenarios über mehrere Jahre ergibt sich durch einen dann weiter fallenden Referenzzins ein hoher Nachreservierungsbedarf, der das Geschäftsmodell der Lebensversicherung zusätzlich schwächt.

Autor(en): Prof. Dr. Heinrich R. Schradin

 

260px 77px