Kapitalwahlrecht
Option bei einer aufgeschobenen Rente aus einer privaten Rentenversicherung, vor Beginn des Rentenbezugs eine einmalige Kapitalleistung statt der vereinbarten Rentenleistung zu wählen. Als Kapitalleistung wird der Barwert der vereinbarten Rente zum Zeitpunkt der Auszahlung fällig. Die Option muss in vielen Fällen aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung lange vor dem Beginn des Rentenbezugs gezogen werden; auf diese Weise sollen unerwünschte Antiselektionen (Adverse Selektion) vermieden werden.
Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf