Werkstattbindung
Bindung des Versicherungsnehmers bei der Schadenbehebung in einem Versicherungsfall an eine Werkstatt aus dem Netz der Partnerwerkstätten des Kfz-Versicherers. Bei der Kfz-Kaskoversicherung mit Werkstattbindung entscheidet der Versicherungsnehmer zu Beginn des Versicherungsvertrags, seinem Versicherer im Schadenfall die Auswahl der Reparaturwerkstatt zu überlassen; im Gegenzug erhält er dafür einen Prämiennachlass. Der Versicherer wählt dann im versicherten Schadenfall eine passende Werkstatt aus dem Netz seiner Partnerwerkstätten aus. Lässt der Versicherungsnehmer in einer anderen Werkstatt reparieren, sehen die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) regelmäßig vor, dass der Versicherer seine Leistung kürzen kann.
Autor(en): Rolf-Peter Hoenen, Klaus-Jürgen Heitmann