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Weiterbildungsinitiative der Versicherungswirtschaft

1. Begriff: Freiwillige Initiative der Versicherungswirtschaft (seit dem Jahr 2014) zur Förderung der Qualifikation der Versicherungsvermittler.

2. Ziele: Weitere Professionalisierung des Berufsstands der Versicherungsvermittler. Diese werden in ihrem Bemühen unterstützt, ihr Fachwissen stets aktuell zu halten, zu erweitern, ihre Kompetenz zur Kundenberatung im Sinne eines lebenslangen Lernens immer weiter zu stärken und ihre berufliche Heimat in einem angesehenen Berufsstand zu festigen. Mit der Weiterbildungsinitiative ist eine laufende Dokumentation der Weiterbildungsaktivitäten der Versicherungsvermittler verbunden. Damit die Vermittler gegenüber den Kunden ihre regelmäßige Weiterbildung nachweisen können, erhält jeder Vermittler, der die Weiterbildungsanforderungen erfüllt, einen unternehmensübergreifenden Nachweis.

3. Einordnung und Kernregelungen: Die Weiterbildungsinitiative der Versicherungswirtschaft setzt auf eine berufliche Erstausbildung im Bereich der Versicherungsvermittlung auf, die i.d.R. über eine Ausbildung mit Sachkundeprüfung zum/zur Versicherungsfachmann/-frau (IHK) oder über eine Berufsausbildung mit Abschluss zum/zur Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen erfolgt. Die teilnehmenden Versicherungsvermittler müssen in einem Zeitraum von fünf Jahren 200 Weiterbildungspunkte sammeln. Ein Weiterbildungspunkt entspricht einer Lerneinheit von 45 Minuten. Der Versicherungsvermittler beantragt selbst oder über einen „Trusted Partner“ die Eröffnung seines Weiterbildungskontos. Auf dem Weiterbildungskonto werden seine individuellen Weiterbildungsaktivitäten, die auf den Erhalt oder die Weiterentwicklung der Fach- und Beratungskompetenz abzielen, mit den zugehörigen Punktzahlen erfasst. Die Initiative wird von der gesamten Versicherungswirtschaft einschl. der Vermittlerverbände Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (bvk), Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM), Bundesverband der Assekuranzführungskräfte e.V. (VGA) und Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen In Europa e.V. (VOTUM) sowie der Gewerkschaft ver.di getragen. Geschäftsstelle der Initiative und Betreiber der Weiterbildungsdatenbank ist das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (BWV).

4. Ausblick: Die Brancheninitiative wird auch dem Anspruch aus der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive, kurz: IDD) gerecht, wonach Versicherungsvermittler den Nachweis ihrer regelmäßigen Weiterbildung erbringen müssen. Mit der Initiative “gut beraten“ setzen die Verbände der Versicherungswirtschaft einen eigenen – höheren – Weiterbildungsstandard fest. Danach erhalten registrierte hauptberufliche Versicherungsvermittler für eine jährliche Weiterbildung im Umfang von zumindest 30 Stunden zukünftig ein besonderes Qualitäts-Zertifikat; für eine Weiterbildung im Umfang der nach der IDD vorgesehenen Mindestverpflichtung von jährlich 15 Stunden wird ihnen eine Weiterbildungsbescheinigung ausgestellt.

5. Verweis: Die Weiterbildungsinitiative der Versicherungswirtschaft tritt unter der Internetadresse www.gutberaten.de auf.

Autor(en): Dr. h.c. Josef Beutelmann, Gert Fritzer, Harald Jedich

 

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