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Versicherungslexikon

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Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und um über 400 neue Begriffe ergänzt.

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK)

1. Begriff: Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbstständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Gegründet 1901.

2. Aufgaben: Zu den Aufgaben gehören die Aufklärungsarbeit gegenüber der Öffentlichkeit, die Unterstützung der Mitglieder bei Anträgen oder Verfahren gegenüber den Versicherungsunternehmen sowie eine Informations- und Beratungsfunktion gegenüber politischen Entscheidungsträgern auf nationaler und europäischer Ebene.

3. Mitglieder: Der BVK zählt ca. 12.000 Direktmitglieder und ca. 40.000 Organmitglieder (Stand März 2017), die hauptberuflich und selbstständig auf dem Gebiet der Versicherungs- und Bausparvermittlung tätig sind und die Berufsregeln des BVK anerkennen.Die Direktmitglieder sind Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler. Die meisten Vertretervereinigungen und deren Mitglieder sind als Organmitglieder im BVK vertreten; dadurch werden auch deren Interessen durch den BVK vertreten.

Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Katja Brandtner, David Klimmek

 

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