Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen (IHK)
1. Begriff: Ausbildungsberuf i.S.d. Berufsbildungsgesetzes, wählbar in den zwei Fachrichtungen Versicherungen und Finanzberatung.
2. Merkmale: Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre und endet mit einer Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK). Der erfolgreiche Abschluss einer Berufsfachschule kann auf gemeinsamen Antrag des Auszubildenden und des Ausbildenden mit einer Dauer von sechs oder zwölf Monaten auf die Ausbildungsdauer angerechnet werden. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
3. Einsatzfelder: Mit der Erweiterung um die Finanzberatung wird die Beschäftigung in einem breiteren Spektrum unterschiedlicher Unternehmen möglich: Der/die Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen (IHK) arbeitet bei Versicherungsunternehmen und Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche oder ist als selbstständige(r) Vermittler(in) oder Berater(in) tätig. Auch in Wirtschaftsunternehmen der Industrie und des Handels sowie in anderen Dienstleistungsunternehmen liegen Einsatzfelder. Ein/eine Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen (IHK) übt seine/ihre Tätigkeit sowohl im Innen- als auch im Außendienst aus.
4. Würdigungen: Der/die Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen (IHK) verfügt über Kernqualifikationen in den Bereichen Versicherungs- und Finanzprodukte, Schaden- und Leistungsbearbeitung, Kundengewinnung und Bestandsausbau, Marketing, Risikomanagement, Kundenberatung und Verkauf von Finanzdienstleistungsprodukten für den privaten und gewerblichen Kunden, Bestandskundenmanagement, Verkaufsförderung sowie kaufmännische Steuerung und Kontrolle.
Autor(en): Walter Bockshecker, Wolfgang Dobner, Dr. Bastian Güttler