Wassersportkaskoversicherung
Sportbootkaskoversicherung.
1. Begriff: Versicherung von privat genutzten Booten und Schiffen.
2. Deckungsumfang: a) Versicherte Gefahren: In der Regel Allgefahrenversicherung; einige Versicherer decken nur Einzelgefahren.
b) Ausschlüsse: Ausgeschlossen sind u.a. Schäden, die durch mangelnde Fahrtüchtigkeit oder Abnutzung entstehen. Wrackbeseitigungskosten, mittelbare Schäden und Haftpflichtansprüche sind nicht versichert.
c) Geltungsbereich: Versicherungsschutz besteht auf dem Wasser, an Land und während des Transports. Das Fahrtgebiet kann auf Binnengewässer (Seen, Flüsse, Kanäle) beschränkt sein; eine Ausdehnung z.B. auf europäische Meere oder die ganze Welt ist bei hochseetüchtigen Fahrzeugen gegen Zusatzprämie und erhöhten Selbstbehalt möglich.
d) Versicherungswert: Neuwert oder Zeitwert; der Versicherungswert kann auch durch Taxierung (Taxe) festgelegt werden.
Autor(en): Prof. Dr. Lutz Reimers-Rawcliffe