Versorgungsprinzip
Grundsatz für Ansprüche auf staatliche Leistungen.Das Versorgungsprinzip greift, wenn Bürger bestimmte Vorleistungen gegenüber der Gesellschaft erbracht haben. Dem Versorgungsprinzip folgen bspw. die Kriegsopferversorgung und die Beamtenversorgung. Davon abzugrenzen ist das Fürsorgeprinzip, das z.B. der Sozialhilfe zugrunde liegt.
Autor(en): Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Prof. Dr. Christian Hagist, Dr. Arne Leifels