Fürsorgeprinzip
Gestaltungsprinzip der Sozialpolitik. Konstituierendes Merkmal ist die Bereitstellung von sozialen Leistungen, die ohne entsprechende Vorleistungen in bestimmten Situationen in Anspruch genommen werden können. In Deutschland fallen darunter bspw. die Sozialhilfe, das Arbeitslosengeld II, aber auch die Kriegsopferfürsorge und das Elterngeld.
Autor(en): Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Prof. Dr. Christian Hagist, Dr. Arne Leifels