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Forderungen

1. Begriff: Ansprüche eines Gläubigers, die auf einem Schuldverhältnis beruhen (§§ 241 ff. BGB). Eine Forderung basiert auf einer Rechtsbeziehung zwischen natürlichen oder juristischen Personen, die vertraglich begründet (z.B. Anspruch des Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises) oder gesetzlich angeordnet sein kann (gesetzliches Schuldverhältnis, z.B. Anspruch des Unfallopfers auf Schadensersatz gegen den Verursacher). Forderungen begründen somit einen Anspruch auf Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte.

2. Bilanzausweis: Der Ausweis von Forderungen erfolgt unter verschiedenen Positionen auf der Aktivseite der Bilanz; sie gehören zum Umlaufvermögen. Nach § 266 HGB werden Forderungen unterteilt in a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
b) Forderungen gegen verbundene Unternehmen und
c) Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Forderungen sind erst dann zu aktivieren, wenn der Umsatz realisiert wurde, d.h. wenn das Produkt ausgeliefert oder die Dienstleistung gegenüber dem Kunden erbracht wurde (Realisationsprinzip). Können Forderungen nicht beglichen werden, sind Abschreibungen erforderlich (Ausfallrisiko). Das Gegenstück zu Forderungen sind Verbindlichkeiten. Siehe auch Rückstellungen. Bei der Bilanzierung von Forderungen nach HGB und IAS/IFRS (geregelt in IAS 32, IAS 39, IFRS 7 und IFRS 9) bestehen insbesondere Unterschiede hinsichtlich der Bewertung. Nach HGB werden Forderungen zum Rückzahlungsbetrag bilanziert. Nach IAS/IFRS besteht die Möglichkeit, Forderungen zum Fair Value zu bewerten.

3. Besonderheiten bei Versicherungsunternehmen: Nach der für Versicherungsunternehmen vorgeschriebenen Bilanzstruktur (Formblatt 1 der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen, kurz: RechVersV) werden Forderungen unterteilt in a) Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern, Versicherungsvermittlern und Mitglieds- und Trägerunternehmen,
b) Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft und
c) sonstigen Forderungen.

Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach

 

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