Todesfallbonus
Form der Überschussverwendung für Risikolebensversicherungen oder gemischte Versicherungen. Mit dem Todesfallbonus wird der Überschuss in Form einer Zusatzleistung im Fall des Todes gewährt. Der Todesfallbonus wird zumeist jährlich im Verhältnis zur Versicherungssumme festgesetzt.
Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf